Pressemitteilungen
Coronavirus: 27 weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt
Derzeit sind 440 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.... [mehr]
Kontaktbeschränkung gilt weiterhin auch für den privaten Bereich
Die Allgemeinverfügung des Oberbergischen Kreises tritt morgen (26.01.2021) in Kraft.... [mehr]
Coronavirus: Acht weitere Fälle im Kreisgebiet bestätigt
Derzeit sind 498 Personen aus dem Oberbergischen Kreis positiv auf SARS-CoV-2 getestet.... [mehr]
Wichtige Hinweise
- • Land hat eingeschränkten Bewegungsradius aufgehoben [mehr]
- • Anordnung zusätzlicher Maßnahmen durch den Oberbergischen Kreis [mehr]
Wenn Sie erkrankt sind, wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt bzw. außerhalb der Sprechzeiten an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein unter der Rufnummer 116 117.
Für allgemeine Fragen hat der Oberbergische Kreis ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 02261 88-3888 eingerichtet.
24. Januar 2021 (12:00 Uhr): Coronavirus: Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen
Bis zunächst 14. Februar 2021 werden die geltenden Corona-Regelungen zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens in Nordrhein-Westfalen fortgeführt.
Alle Regeln, den genauen Wortlaut der Coronaschutzverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie unter www.land.nrw/corona.
Neben den bislang gültigen Regelungen gelten ab Montag, 25. Januar 2021, zudem folgende Bestimmungen:
Änderungen bei der Maskenpflicht
Ab 25. Januar 2021 gilt an bestimmten Orten die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Im Sinne der Coronaschutzverordnung sind das sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2.
Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gilt in Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Tankstellen, Banken etc. Auch in Arztpraxen und vergleichbaren medizinischen Einrichtungen sowie ÖPNV (einschließlich Bahnhöfen und Haltestellen) muss eine medizinische Maske getragen werden. Gleiches gilt während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung, auch am Sitzplatz.
Das Tragen einer Alltagsmaske ist weiterhin ausreichend in geschlossenen Räumlichkeiten im öffentlichen Raum sowie auf Märkten.
Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Sie darf nur inhaltlich unverändert und nicht zu gewerblichen Zwecken verwendet werden.
Um die Authentizität der Warnmeldung zu überprüfen gehen Sie auf https://warnung.bund.de.
Eine Einschränkung oder (zeitweise) Einstellung des RSS-Feeds ist z.B. für technische Wartungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung möglich.
14. Oktober 2020 (16:35 Uhr): Coronavirus: Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen steigt gegenwärtig stark an. Es wächst daher die Gefahr einer weiteren Verbreitung der Infektion und - je nach Einzelfall - auch von schweren Erkrankungen.
Diese Warnmeldung stammt aus dem Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
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